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Exposé B1 • Teilmöbilierte helle, neuwertige Dachgeschosswohnung mitten in Olpe

Dachwohnung / Miete

Anschrift

Buchenweg 5
DE-57462 Olpe
Deutschland

Ausstattung

  • Art der Ausstattung: gehoben
  • Badezimmer: mit Dusche, mit Fenster
  • Balkon / Terrasse: ja
  • Ausrichtung Balkon / Terrasse: Nord, Süd
  • barrierefrei: nein
  • Befeuerung: Erdwärme
  • Bodenbelag: Fliesen
  • Breitband-Zugang: Telekom und Kabel
  • Etage: 1
  • Gesamtetagenzahl: 2
  • Fenster: Kunststoff
  • Garten /-nutzung: nein
  • Heizungsart: Fußbodenheizung
  • Keller: nein
  • Küche: Einbauküche, offene Küche
  • möbliert: teil
  • weitere Zimmer: Abstellraum, Dachboden, Gäste-WC
  • Rolladen: ja
  • Rolladen (Art): elektrisch
  • Serviceleistungen: Reinigung
  • Sicherheitstechnik: Kamera
  • Technik: Kabel-TV
  • Verglasung: dreifach verglast

Energieausweis

  • Art des Energieausweises: nach Bedarf
  • Endenergiebedarf insgesamt (in kWh/(m²a)): 15,9
  • erstellt am: 20.10.2015
  • Energieeffizienzklasse: A+
  • Energieausweis vorhanden: ja

Flächen

  • Anzahl Badezimmer: 1
  • Anzahl Balkons / Terrassen: 2
  • Anzahl Schlafzimmer: 1
  • Anzahl separater WCs: 1
  • Anzahl Stellplätze: 1
  • Anzahl Wohnzimmer: 1
  • Anzahl Zimmer: 2
  • Bruttofläche: ca. 55 m²
  • Dachbodenfläche: ca. 21 m²
  • Stellplatzart: Außenstellplatz
  • Wohnfläche: ca. 55 m²

Preise

  • Kaltmiete: 550,00 EUR
  • Kautionsbetrag: 1.650,00 EUR
  • Betriebs-/ Nebenkosten: 110,00 EUR
  • Nebenkosten inkl. Heizkosten: ja
  • Stellplatzmiete: 40,00 EUR
  • Pflicht zur Stellplatzübernahme: ja

Umfeld

  • Ausblick: Bergblick, Fernblick, Seeblick
  • Distanz zur Autobahn (in km): 4
  • Distanz zum Flughafen (in km): 65
  • Distanz zur Naherholung (in km): 4
  • Distanz zum See (in km): 4
  • Distanz zum Skigebiet (in km): 8
  • Distanz zu Sportanlagen (in km): 4
  • Distanz zum Wandergebiet (in km): 1
  • Distanz zum Zentrum (in km): 0,2
  • Lage: Hanglage

Verwaltung

  • Haustiere: nein
  • Nutzungsart: Wohnen
  • verfügbar ab: 01.09.2018

Zustandsangaben

  • Alter: Neubau
  • Baujahr: 2017
  • Zustandsart: neuwertig

Ausstattung

Die neue Dachgeschosswohnung befindet sich in einem vier Parteienhaus. Das Haus wurde nach KfW55 Standard errichtet und wird mit einer modernen Erdwärmepumpe beheizt - Heizung und Warmwasser. Die komplette Wohnung ist mit hochwertigen Bodenfliesen ausgestattet. Die Fußbodenheizung sorgt für eine angenehme und gesunde Wärme. Die Dusche ist ebenerdig und mit eine Glasduschwand ausgestattet. Viel Stauraum bietet der Einbauschrank im Schlafzimmer. Die vorhandene Einbauküche und die hochwertigen Elektrogeräten unterstützen sie beim Kochen. Ihre Waschmaschine und Ihren Trockner können Sie im Gemeinschaftraum unterbringen. Eine FarbVideo-Anlage sorgt für Ihre zusätzliche Sicherheit.

Kurzbeschreibung

Die gemütliche ruhige Wohnung ist ideal für eine Einzelperson - (Nichtraucher, keine Haustiere).

Lage

Die Wohnung befindet sich in dem bevorzugten Wohngebiet an der Eichhardt. Alle Geschäfte sind in kurzer Zeit zu Fuß zu erreichen. Zwei Balkone geben Ihnen zusätzlichen Freiraum. Genießen Sie den Blick über die Stadt Olpe.

Beschreibung

Das Objekt wurde 2017 fertiggestellt und ist in einem neuen Zustand. Die Wohnung liegt im Dachgeschoss und ist mit zwei Balkonen Richtung Süden und Norden ausgestattet. So können Sie rund um die Uhr die Sonne bzw. den Schatten suchen. Zusätzlichen Stauraum bietet ihnen ein integrierter Abstellraum. Weitere Staumöglichkeiten für z.B. Ihre Koffer bietet der große Dachboden, den Sie über eine wärmegedämmte Zugtreppe erreichen. Der komplette Dachboden ist wie das ganze Haus sehr gut isoliert. Für Ihr Auto steht ein Stellplatz zur Verfügung.

Weiteres

Unser Planet strahlt seit seiner Entstehung Hitze ab – fertig zum Anzapfen durch die Geothermie-Technik. Wer weder den Aufwand noch die Kosten der Bohrungen scheut, genießt hinterher eine Wärmepumpe mit top Wirkungsgrad als alleinige Heizung fürs Haus. Je nach Heizbedarf, Klima und Boden werden im Abstand von mindestens 6 m i.d.R. zwei bis zu 100 m tiefe und 50-60 cm große Löcher für die Erdwärme-Sonden senkrecht in den Boden gebohrt. Erdwärme-Prinzip Die Sonden selbst bestehen aus Kunststoff (meist PE)-Rohren, in denen die  Sole  zirkuliert - ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel. Dieses entzieht dem Boden Wärme und gibt sie über einen Wärmetauscher an die Wärmepumpe ab. Im Inneren der Pumpe wird die Temperatur mechanisch nochmals erhöht und die Wärme dann ans Heizsystem übertragen. Erdsonden bringen es auf eine Entzugsleistung von 30 bis 100 Watt pro Tiefenmeter und erstklassigen Jahresarbeitszahlen von bis zu 4,5.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobiliengeschäft – Allgemeine Geschäftsbedingung (AGBs)

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen aufgrund der uns, vom Auftraggeber, erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit, können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. – Vermietung, bleiben vorbehalten. Fürunrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits. Die Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen in Höhe der vereinbarten Provision schadenersatzpflichtig.

Vorkenntnis

Ist dem Empfänger des Angebotes ein von uns bekanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies unverzüglich, binnen 3 Tagen nach Zugang der Information, schriftlich mitzuteilen. Sofern wir innerhalb dieser Frist keine Mitteilung bekommen, sehen wir unsere Leistung als nachgewiesen an.

Vollmacht

Der Auftraggeber/Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundakte, in alle übrigen in Frage kommenden behördlichen Akten einschließlich der des Finanzamtes sowie in die Akten der Realgläubiger, soweit sie sich auf das Auftragsobjekt beziehen. Der Makler ist berechtigt, das Objekt allein oder mit Interessenten zu besichtigen und er ist ebenso dazu berechtigt, das Auftragsobjekt in Medien seiner Wahl, ohne Einschränkungen, zu inserieren.

Entstehen des Provisionsanspruches

Die unterzeichnenden Parteien vereinbaren für den Nachweis und/oder die Vermittlung des Notarvertrages eine Provision des Gesamtkaufpreises. Die Höhe der Provision ist dem Expose, bzw. dem Maklervertrag zu entnehmen. Der Gesamtkaufpreis umfasst auch Nebenleistungen, wie z.B. die Übernahme von Darlehen, Inventar, Zubehör, Möbelstücke etc. die dem Auftraggeber/Verkäufer oder Dritten zugute kommen. Die vereinbarte Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort fällig. Die vereinbarte Provision ist auch dann fällig, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages, (auch abweichend vom Angebot, bzw. in anderer Form als ursprünglich vorgesehen, z.B. statt Kauf, Miete, Verschenkung, Zwangsversteigerung etc.) aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande gekommen ist.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist der in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer, als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.

Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden); das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

Hauptvertrag

Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Auftraggebers/Verkäufers oder einVer tragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber/Verkäufer in dauerhafter, enger Verbindung steht.

Für den Fall des Verkaufs eines realen oder ideellen Teils oder der Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform – z.B.

Erbbaurecht, Versteigerung, Übertragung von Gesellschaftsrechten- und dies dem zu erreichenden Zweck entspricht, so gilt dies ebenfalls als Abschluss des Hauptvertrages.

Weiter führende Beratung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine steuerliche, finanzierungshinsichtliche und versicherungstechnische Beratung vornehmen. Lassen Sie sich bitte ausführlich von Ihrem Steuerberater, Finanzierungsberater oder Versicherungsberater informieren. Rechte und Pflichten des Maklers Der Makler hat die Berechtigung, auch für Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu werden. Er darf weitere Makler zur Auftragsdurchführung beauftragen, wenn dem Auftraggeber /Verkäufer dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Des Weiteren hat er Befugnis, das Verkaufsobjekt allein und mit Dritten zu besichtigen.

Der Makler ist verpflichtet, den ihm erteilten Alleinauftrag sorgfältig, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenen Abschlussmöglichkeiten zu bearbeiten.

Eine weitere Aufgabe ist es, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Die gelangten Informationen behandelt der Makler vertraulich. Der Makler ist verpflichtet, dem Auftraggeber/Verkäufer die ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die für die Entscheidung des Auftraggebers/Verkäufers von Bedeutung sind. Eine Verpflichtung zu Nachforschungen besteht jedoch nicht.

Nebenabreden Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvorrausetzung.

Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften, davon sich als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Olpe.

Immobilienanbieter

  • Firma
    KLANN-immobau GmbH
  • Anschrift
    Im Hühnerfeld 15a
    DE-57462 Olpe Dahl
    Deutschland
  • Website
    http://www.klann.nrw
  • Telefon (Zentrale)
    027612885
  • Fax (Zentrale)
    027612878
  • E-Mail (Zentrale)
    info [a] klann [.] nrw
  • Aufsichtsbehörde
    Kreis Olpe
  • Gewerbeerlaubnis
    Die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) wurde für die KLANN-immobau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, durch den Kreis Olpe am 7.10.2014 erteilt.
  • Handelsregister
    Amtsgericht Siegen Registernummer: HRB 10431
  • USt-Ident-Nr
    DE295845669
  • Vertretungsberechtigter
    Ulrich Klann
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